
AGB (Stand 26.02.2025)
§1 Buchungsbestätigung
Die Buchung unseres Chalets ist mit Erhalt der Rechnung rechtskräftig, es bedarf keiner separaten Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsanfrage wird aktiv durch Bestätigung über den Button "ich stimme den AGB zu" diese AGB als verbindlich anerkannt.
§2 Zahlungsbedingungen
Der aktuelle Mietpreis ist mit der Zusendung der Rechnung mitgeteilt worden und setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis (inklusive Strom, Wasser und Gas) zzgl. Endreinigung. Die aufgeführte Kurtaxe der Gemeinde Schouwen-Duiveland (Tarif 2025 pro Person pro Nacht: € 2,02), sowie die Kaution sind nicht Bestandteil des genannten Mietpreises. Die an den Campingplatzbetreiber zu entrichtende Touristengebühr i.H.v. € 5,00 pro Person pro Nacht ab 2 Jahren, wird von diesem separat nach Anmeldung in Rechnung gestellt.
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Die Anzahlung ist je Buchung 40% des Mietpreises, Mindestbetrag 400,00 € und innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
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Die Restzahlung, inkl. der Kaution ist spätestens 8 Wochen vor der Anreise fällig.
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Bei Buchungen bis 8 Wochen vor Reiseantritt, sowie bei einer Buchung bis 400,00 €, exklusive Kaution und Kurtaxe, ist der Mietpreis in einer Summe zu zahlen.
Sollte trotz Zahlungserinnerung die Restzahlung ausbleiben, wird der Vermieter den gebuchten Zeitraum wieder freigeben und die Anzahlung einbehalten.
§3 Kaution
Die Kaution beträgt 200,00 € und wird innerhalb 14 Tagen nach Abreise zurück überwiesen, sofern es keine Beanstandungen gibt und dem Vermieter die IBAN mitgeteilt wurde. Die Kaution dient als Rücklage für eventuell beschädigtes Inventar oder Gegenständen sowie Zusatzkosten der Endreinigung. Eventuelle Reparaturen werden ebenfalls von der Kaution in Abzug gebracht.
§4 Laden von E-Auto oder Hybrid
Es besteht die Möglichkeit das Auto an der Ladestation bei der Rezeption von Julianahoeve aufzuladen. Das Aufladen am Chalet ist untersagt, wegen zu hoher Brandgefahr(Leitungen sind dafür nicht ausgelegt) und zu hoher Stromkosten. Der Stromverbrauch kann kontrolliert werden.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit einem Platzverweis geahndet.
§5 Reiserücktritt, Stornierung
Stornierungen innerhalb 24 Stunden nach Buchung sind kostenfrei.
Muss der Gast die Reise stornieren, egal aus welchen Gründen und in welchem Zeitraum vor Reiseantritt, beträgt die Aufwandsentschädigung (Stornogebühr) in jedem Fall mindestens 90,00 € plus maximal 90% des Mietpreises (falls der Zeitraum nicht wieder vermietet werden kann). Sollte der komplette Zeitraum oder Teile des Zeitraumes erneut vermietet werden, fällt nur die Differenz zu den 90% des Mietpreis zzgl. der 90,00 € Aufwandsentschädigung an.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Gast einen Ersatzmieter anbietet, sofern der Vermieter mit dem Ersatzmieter einverstanden ist.
Sollte eine Anmeldung als Feste Bewohner gebucht sein, sind diese Kosten nicht Erstattungsfähig und auch nicht auf andere Personen übertragbar. (siehe Reglement)
Sollte der Gast die Buchung bereits vor Fälligkeit der Restzahlung stornieren, ist er nach BGB dennoch verpflichtet, die komplette Restzahlung zum Fälligkeitsdatum an den Vermieter zu zahlen, da eine Wiedervermietung nicht gewährleistet werden kann. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Restzahlung nicht nach, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen und die geleistete Anzahlung als Entschädigung einzubehalten.
Wir raten in jedem Fall zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Einen besseren Schutz, für kleines Geld, kann man als Mieter einer Ferienwohnung nicht bekommen, denn unverhoffte Krankheiten, sowie nicht vorhersehbare Ereignisse (siehe Coronamaßnahmen) können kurzfristig eintreten.
§6 Stornobedingungen bei Reisebeschränkungen
Sollte es aus Anlässen jeglicher Art zu Einschränkungen am Urlaubsort innerhalb des gebuchten Reisezeitraum kommen, übernimmt der Vermieter dafür keine Haftung und der Gast hat keinerlei Anrecht auf einen Preisnachlass des Mietpreises oder einer kostenlosen Stornierung. (Bsp. gesperrter Strandabschnitt, Schließung Schwimmbad oder sonstige geschlossene Einrichtungen des Campingplatzes)
Wenn am gebuchten Reisezeitraum auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve in Renesse ein Beherbergungsverbot besteht, verpflichten wir uns den kompletten Mietpreis, inklusive der Kurtaxe zurückzuzahlen. Anmeldungen als feste Bewohner (siehe Reglement) sind hierbei jedoch ausgeschlossen.
Sollte bei Einreise in die Niederlande eine verpflichtende Quarantäne bestehen und der Gast aus diesem Grund die Reise nicht antreten möchte, bieten wir eine kostenfreie Umbuchung innerhalb der nächsten 9 Monate an. Zahlungen für feste Bewohner können jedoch nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden und sind daher von einer Umbuchung über das laufende Kalenderjahr hinaus, ausgeschlossen.
Für Reisewarnungen oder Reiseverbote des Heimatlandes in die Niederlande, sowie einer Quarantäneverpflichtung bei Reiserückkehr in den Heimatort, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Verlangt die Niederlande bei der Einreise einen Impfnachweis oder einen negativen Test gegen jegliche Epidemien, werden wir ebenso wenig Haftung übernehmen, wie für etwaige Einschränkungen am Urlaubsort.
§7 An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Chalet ab spätestens 15:00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist das Chalet ab 10:30 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
Bei Abreise verpflichten Sie sich das Chalet ordentlich zu verlassen. Das bedeutet:
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die Auflagen für die Gartenmöbel müssen bitte wieder in die Auflagenbox geräumt werden
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Türen und Fenster (Chalet und Gartenhaus) müssen geschlossen sein.
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Die Planen der Terrassenüberdachung müssen komplett nach unten verschlossen sein
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alle Lebensmittel müssen entsorgt oder mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden (wg. Ameisen)
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das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden
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die Küchenablage, sowie die Küchenschränke und der Kühlschrank von Innen, müssen sauber gehalten werden
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Alle Elektrogeräte (Mikrowelle, Heißluftfriteuse, Toaster, Stabmixer, etc.) sind zu reinigen und sauber zu hinterlassen
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Der Gasgrill muss ebenfalls sauber hinterlassen werden. Alu-Auffangschale bitte entleeren oder durch eine neue Aluschale ersetzen.
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die Mülleimer müssen entleert sein
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die Kopfkissen und Bettdecken von den Betten müssen zusammengelegt werden
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das Chalet muss besenrein verlassen werden
Die oben aufgeführten Punkte werden nicht vom Reinigungsdienst durchgeführt. Deswegen bitten wir Sie darauf zu achten, dass der nächste Mieter das Chalet in einem guten Zustand vorfindet.
§8 Mietobjekt
Unter (Website) ist unser Chalet mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Die Ausstattung ist daraus ebenfalls zu ersehen. Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Chalets und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Chalet vorgesehen.
Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip.
Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Planen der Terrassenüberdachung und Sonnenschirme, die geschlossen werden müssen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der Reglements des Parks etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietpreis bleibt bei dem Vermieter.
§9 Fahrräder
Verfügbare Fahrräder sind nicht Bestandteil des Mietpreises. Somit übernehmen wir keine Gewähr, dass diese in einwandfreiem Zustand sind. Sofern vorhanden, sind die Fahrräder eine Nettigkeit von uns, an unsere Mieter. Sie können diese kostenfrei nutzen. Gehen Sie jedoch ordentlich mit Ihnen um. Sollte es zu einer Panne kommen, so bitten wir Sie den Schaden zu reparieren.
In Renesse gibt es auch mehrere Fahrradverleihe, wo Sie diese mieten können! Weitere Informationen können Sie sich bei der Rezeption einholen.
§10 Wifi und TV Verfügbarkeit
Da der Campingplatz Julianahoeve der Betreiber des Wifi und TV Netzes ist (unser Router ist von Julianahoeve gemietet), haben wir keinen Einfluss auf die tatsächliche Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit des Internetzugangs bzw. des TV-Empfangs. Ein zusätzlicher Sat-TV Anschluss ist vorhanden, wetterbedingte Einschräkungen können wir leider nicht ausschließen.
§11 Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Platzbetreiber als auch der Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
§12 Zutritt zum Chalet für Service/Reparatur Arbeiten
Bei eventuellen Störungen (an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma/Hausmeisterservice Zutritt zum Chalet zu gewähren, damit die Störung professionell behoben werden kann.
§13 Campingplatzordnung
Haustiere sind auf dem Gelände und in den Chalets nicht erlaubt!!!
Es gilt die Campingplatzverordnung des Platzbetreibers, einzusehen auf der Homepage: www.julianahoeve.de
Das Zentrumgebiet vom Campingplatz an und hinter der Rezeption ist nur für Fußgänger zugänglich. Fahrradfahrer müssen ihre Fahrräder an den Eingängen an die dafür vorgesehenen Fahrradständer abstellen. Go-Karts, Kettcars, elektrische Zweiräder, e-Scooter/e-roller und Kinderroller sind auf dem Zentrumsgebiet verboten. Ausgenommen sind Gäste mit Gehbehinderungen (Rollstuhl, e-Mobil).
Hoverboards mit Fachaufsatz sind auf Grund der Sicherheit für alle Fahrer und Gäste auf den gesamten Campingplatz verboten. e-Scooter/e-roller dürfen nur von Erwachsenen gefahren werden.
Während der Nachtruhe zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr darf der Platz nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden, die Schranke am Parkeingang ist während dieser Zeit geschlossen.
Im Park gibt es Mülltrennung.
§14 Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich europäisches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von (Website)
§15 Links auf andere Internetseiten
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§16 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
§17 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.